Erwägungsgrund 14 32026D1283
Rückzahlungen und Rückflüsse im Zusammenhang mit den aus der Batterie-Booster-Fazilität bereitgestellten Finanzierungsinstrumenten werden gemäß Artikel 10a Absatz 8 der Richtlinie 2003/87/EG zur Förderung von Innovationen im Bereich CO2-armer und CO2-freier Techniken, Verfahren und Technologien verwendet.