Erwägungsgrund 10 32026D1283
In der Darlehensvereinbarung, die infolge der Gewährung von Unterstützung im Rahmen der Batterie-Booster-Fazilität abgeschlossen wird, sollte ein für ausgereifte Projekte geeigneter Tilgungsplan festgelegt werden, wobei gleichzeitig die bestehenden Finanzierungsstrukturen der Projekte berücksichtigt werden. Um sich an die wirtschaftliche Realität der Batterieproduktion anpassen zu können und gleichzeitig die Kontinuität der Unterstützung zu gewährleisten, sollte es möglich sein, die Fristen des Tilgungsplans für Projekte gegen Zahlung eines Zinssatzes, der in der Darlehensvereinbarung festgelegt werden sollte, zu verlängern. Die Verlagerung von Batteriefertigungstätigkeiten in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) nach Erhalt der Unterstützung aus der Batterie-Booster-Fazilität sollte mit angemessenen vertraglichen Rechtsbehelfen geahndet werden, um eine dauerhafte Wirkung im Hinblick auf die industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas zu gewährleisten.