§ 8 IT-SiG SL
1Von den Ermächtigungen nach den §§ 4 bis 7 darf nur Gebrauch gemacht werden, wenn hierfür durch den zentralen IT-Dienstleister ein Sicherheitskonzept erstellt wurde und die Umsetzung aller darin vorgesehenen technischen und organisatorischen Maßnahmen in einem Steuerungssystem dokumentiert, überwacht und fortgeschrieben wird. 2Das Sicherheitskonzept ist vor jeder Veränderung der eingesetzten technischen Systeme zu aktualisieren. 3Für jede Veränderung des Sicherheitskonzeptes gilt Satz 1 entsprechend.
Das Sicherheitskonzept nach Absatz 1 bedarf in Bezug auf den Umgang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne des § 4 sowie von Protokoll- und Inhaltsdaten im Sinne der §§ 5 bis 7, soweit es sich um Daten der Landesmedienanstalt Saarland (LMS) oder privater Rundfunkveranstalter und Telemedienanbieter bei der LMS handelt, der Zustimmung der Landesmedienanstalt Saarland.