Erwägungsgrund 27 32006L0021
Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass die zuständigen Behörden ein wirksames System für Inspektionen oder gleichwertige Kontrollen von für die mineralgewinnende Industrie tätigen Abfallentsorgungseinrichtungen einrichten. Unbeschadet der dem Betreiber mit der Genehmigung auferlegten Verpflichtungen sollte die Einhaltung der Genehmigungsauflagen vor Aufnahme des Entsorgungsbetriebs durch eine Inspektion geprüft werden. Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Betreiber und ihre Nachfolger die Unterlagen über die Entsorgungseinrichtungen ständig aktualisieren und die Betreiber ihren Nachfolgern Unterlagen über den Zustand der Abfallentsorgungseinrichtungen und ihres Betriebs überlassen.