Erwägungsgrund 31 32006L0021
Die Kommission sollte sicherstellen, dass auf Ebene der Mitgliedstaaten ein angemessener wissenschaftlicher und fachlicher Informationsaustausch darüber stattfindet, wie eine Bestandsaufnahme stillgelegter Abfallentsorgungsbetriebe durchzuführen ist, sowie über die Entwicklung von Verfahren, um den Mitgliedstaaten die Einhaltung dieser Richtlinie bei der Sanierung eines Abfallentsorgungsbetriebs zu erleichtern. Ferner sollte ein Informationsaustausch innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten über die besten verfügbaren Techniken stattfinden.