Erwägungsgrund 16 32006L0066
Alle interessierten Parteien sollten sich an Rücknahme-, Behandlungs- und Recyclingsystemen beteiligen können. Diese Systeme sollten so konzipiert sein, dass die Diskriminierung von eingeführten Batterien und Akkumulatoren sowie Handelshemmnisse oder Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden.