Erwägungsgrund 21 32006L0066
Falls die Mitgliedstaaten zur Erreichung der Ziele dieser Richtlinie, insbesondere zur Erreichung hoher Quoten für die getrennte Sammlung und das Recycling, wirtschaftliche Instrumente wie beispielsweise gestaffelte Steuersätze einsetzen, sollten sie die Kommission davon in Kenntnis setzen.