Erwägungsgrund 2 32006L0066
In der Mitteilung der Kommission vom 30. Juli 1996 zur Überprüfung der Gemeinschaftsstrategie für die Abfallwirtschaft wurden Leitlinien für die künftige Abfallpolitik der Gemeinschaft festgelegt. In dieser Mitteilung wird hervorgehoben, dass die Mengen an gefährlichen Stoffen in Abfällen reduziert werden müssen, und es wird auf den potenziellen Nutzen gemeinschaftsweiter Vorschriften zur Begrenzung des Gehalts dieser Stoffe in Produkten und Produktionsprozessen hingewiesen. Ferner wird zum Ausdruck gebracht, dass in Fällen, in denen die Entstehung von Abfällen nicht vermieden werden kann, diese wiederverwendet oder stofflich bzw. energetisch verwertet werden sollten.