Erwägungsgrund 17 32008L0006
Transportleistungen allein sollten nicht als Postdienste gelten. Direktwerbung, die allein aus Anzeigen-, Marketing- oder Werbematerial besteht und, von Namen, Anschrift und Kennnummer des Empfängers abgesehen, eine identische Mitteilung enthält, kann als Briefsendung angesehen werden.