Erwägungsgrund 40 32008L0006
Angesichts der spezifischen nationalen Umstände bei der Regulierung der Voraussetzungen für die Tätigkeit des etablierten Universaldiensteanbieters unter Wettbewerbsbedingungen sollte es den Mitgliedstaaten freigestellt bleiben, über den besten Weg zur Überwachung von Quersubventionen zu entscheiden.