Erwägungsgrund 54 32008L0006
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass genügend Zugangspunkte eingerichtet werden, die den Bedürfnissen der Nutzer in ländlichen und dünn besiedelten Gebieten Rechnung tragen. Die Mitgliedstaaten sollten eine angemessene Dichte der Zugangspunkte in diesen Gebieten gewährleisten, damit die Universaldienstverpflichtung erfüllt wird.