Erwägungsgrund 32 32008L0006
Die Kommission sollte den Mitgliedstaaten Unterstützung bei den verschiedenen Aspekten der Umsetzung dieser Richtlinie gewähren, einschließlich zur Berechnung aller Nettokosten. Ferner sollte die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Regulierungsbehörden bei der weiteren Entwicklung von Leistungsvorgaben und Leitlinien in diesem Bereich zur harmonisierten Anwendung dieser Richtlinie beitragen.