Erwägungsgrund 48 32008L0006
Angesichts der häufigen Beteiligung verschiedener nationaler Stellen an der Wahrnehmung von Regulierungsfunktionen sollte bei der Aufgabenzuweisung für Transparenz gesorgt und sollten die verschiedenen für den Regulierungsbereich, die Anwendung der Wettbewerbsvorschriften und die Behandlung von Verbraucherfragen relevanten Stellen verpflichtet werden, zur Gewährleistung einer effektiven Erfüllung ihrer Aufgaben zusammenzuarbeiten.