Erwägungsgrund 58 32008L0006
Diese Richtlinie steht im Einklang mit anderen geltenden Gemeinschaftsinstrumenten im Bereich der Dienstleistungen. Bei Widersprüchen zwischen einer Bestimmung dieser Richtlinie und einer Bestimmung eines anderen Gemeinschaftsinstruments, insbesondere in Bezug auf die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt, haben die Bestimmungen dieser Richtlinie Vorrang und finden auf den Postsektor volle Anwendung.