Erwägungsgrund 55 32008L0006
Um den Rahmen für die Regulierung des Sektors aufrechtzuerhalten, sollte das Datum für das Ende der Geltung der Richtlinie 97/67/EG gestrichen werden. Diejenigen Bestimmungen, die nicht durch die vorliegende Richtlinie geändert wurden, gelten weiterhin. Bei den Dienstleistungen, die die Mitgliedstaaten während der Umsetzungsfrist weiterhin reservieren können, handelt es sich um die in der Richtlinie 97/67/EG festgelegten Dienste.