Erwägungsgrund 36 32008L0006
Die Bestimmungen dieser Richtlinie sollten die nationalen Vorschriften über die Bedingungen für Enteignungen zum Zwecke der Erbringung des Universaldienstes nicht berühren.
Die Bestimmungen dieser Richtlinie sollten die nationalen Vorschriften über die Bedingungen für Enteignungen zum Zwecke der Erbringung des Universaldienstes nicht berühren.