Erwägungsgrund 1 32009L0125
Die Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte wurde erheblich geändert. Aus Gründen der Klarheit empfiehlt es sich, im Rahmen der jetzt anstehenden Änderungen, die strikt auf die Ausweitung des Geltungsbereichs der Richtlinie auf alle energieverbrauchsrelevanten Produkte begrenzt sind, eine Neufassung dieser Richtlinie vorzunehmen.