Erwägungsgrund 19 32009L0125
Die Selbstregulierung, einschließlich freiwilliger Vereinbarungen in Form einseitig übernommener Verpflichtungen der Wirtschaft, kann dank schneller und kostengünstiger Anwendung raschen Fortschritt ermöglichen und flexible und angemessene Anpassungen an die technischen Möglichkeiten und die Sensibilitäten des Marktes ermöglichen.