Erwägungsgrund 4 32010L0035
Daher muss die Richtlinie 1999/36/EG entsprechend aktualisiert werden, um widersprüchliche Vorschriften, insbesondere in Bezug auf die Konformitätsanforderungen, die Konformitätsbewertung und die Verfahren der Konformitätsbewertung für ortsbewegliche Druckgeräte, zu vermeiden.