Erwägungsgrund 18 32010L0035
Es müssen gemeinsame Vorschriften für die gegenseitige Anerkennung notifizierter Stellen festgelegt werden, durch die die Einhaltung der Richtlinie 2008/68/EG und der vorliegenden Richtlinie sichergestellt wird. Durch diese gemeinsamen Vorschriften lassen sich unnötige Kosten und überflüssige Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit der Zulassung von Geräten vermeiden und technische Handelshemmnisse beseitigen.