Erwägungsgrund 20 32010L0035
Die Kommission sollte spezifische Leitlinien erstellen, um die praktische Durchführung der technischen Bestimmungen dieser Richtlinie zu erleichtern; dabei sollte den Ergebnissen des in den Artikeln 28 und 29 vorgesehenen Erfahrungsaustauschs Rechnung getragen werden.