Erwägungsgrund 11 32010L0035
Gemäß den Anhängen der Richtlinie 2008/68/EG und den Vorschriften der vorliegenden Richtlinie sollten wiederkehrende Prüfungen, Zwischenprüfungen oder außerordentliche Prüfungen durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die Sicherheitsanforderungen nach wie vor erfüllt werden.