Erwägungsgrund 16 32010L0035
Im Rahmen der in den Anhängen der Richtlinie 2008/68/EG und in der vorliegenden Richtlinie vorgesehenen Konformitätsbewertungsverfahren werden Prüfstellen tätig, für deren Arbeit detaillierte Anforderungen festgelegt werden, um unionsweit ein einheitliches Leistungsniveau zu gewährleisten. Die Mitgliedstaaten sollten diese Prüfstellen dann der Kommission notifizieren.