Erwägungsgrund 14 32010L0035
Wenn vorhandene ortsbewegliche Druckgeräte, die noch keiner Konformitätsbewertung gemäß der Richtlinie 1999/36/EG unterzogen wurden, in den Genuss freien Verkehrs und freier Verwendung kommen sollen, sollten diese Geräte einer Neubewertung der Konformität unterliegen.