Erwägungsgrund 16 32010L0044
Die Mitteilung von Unregelmäßigkeiten, die die Verwahrstelle des Master-OGAW in Ausübung ihrer Aufgaben als Verwahrstelle gemäß dem innerstaatlichen Recht ihres Herkunftsmitgliedstaates feststellt, dient dem Schutz des Feeder-OGAW. Deshalb sollte eine solche Mitteilung nicht verpflichtend sein, wenn die betreffenden Unregelmäßigkeiten keine negativen Auswirkungen auf den Feeder-OGAW haben. Wenn Unregelmäßigkeiten in Bezug auf den Master-OGAW negative Auswirkungen auf den Feeder-OGAW haben, sollte letzterer auch darüber informiert werden, ob und wie die Unregelmäßigkeiten behoben wurden. Die Verwahrstelle des Master-OGAW sollte deshalb die Verwahrstelle des Feeder-OGAW darüber informieren, wie der Master-OGAW die Unregelmäßigkeit behoben hat bzw. wie er sie zu beheben gedenkt. Ist die Verwahrstelle des Feeder-OGAW nicht davon überzeugt, dass die Lösung im Interesse der Anteilinhaber des Feeder-OGAW liegt, sollte sie dem Feeder-OGAW ihren Standpunkt unverzüglich mitteilen.