Erwägungsgrund 8 32010L0044
Entsprechen die Vereinbarungen zwischen Master-OGAW und Feeder-OGAW den Vereinbarungen mit Anteilinhabern des Master-OGAW, die nicht Feeder-OGAW sind, und sind diese Vereinbarungen im Prospekt des Master-OGAW beschrieben, sollte nicht verlangt werden, dass diese Standardvereinbarungen in der Vereinbarung zwischen Master-OGAW und Feeder-OGAW repliziert werden, sondern sollte im Interesse der Kosteneinsparung und der Verringerung des Verwaltungsaufwands ein Querverweis auf die relevanten Teile des Prospekts des Master-OGAW ausreichen.