Erwägungsgrund 7 32010L0044
Die Mitgliedstaaten sollten nicht verlangen, dass die gemäß Artikel 60 Absatz 1 Unterabsatz 1 abgeschlossene Vereinbarung zwischen Master-OGAW und Feeder-OGAW andere als die in Kapitel VIII der Richtlinie 2009/65/EG und den Artikeln 8 bis 14 dieser Richtlinie genannten Elemente enthält. Wenn Master-OGAW und Feeder-OGAW dies wünschen, kann die Vereinbarung jedoch weitere Elemente umfassen.