Erwägungsgrund 9 32010L0044
Die Vereinbarung zwischen Master-OGAW und Feeder-OGAW sollte angemessene Verfahren für die Bearbeitung von Anfragen und Beschwerden der Anteilinhaber vorsehen, um Korrespondenz erledigen zu können, die statt an den Feeder-OGAW irrtümlich an den Master-OGAW gerichtet wurde oder umgekehrt.