Erwägungsgrund 6 32010L0044
In der Vereinbarung zwischen Master-OGAW und Feeder-OGAW sollte den spezifischen Bedürfnissen des Feeder-OGAW, der mindestens 85 % seiner Vermögenswerte in den Master-OGAW anlegt und gleichzeitig weiterhin sämtlichen Verpflichtungen an OGAW unterliegt, Rechnung getragen werden. In der Vereinbarung sollte deshalb festgelegt werden, dass der Master-OGAW dem Feeder-OGAW rechtzeitig sämtliche erforderlichen Informationen liefert, damit dieser seinen eigenen Verpflichtungen nachkommen kann. Ferner sollten in der Vereinbarung die sonstigen Rechte und Pflichten beider Parteien festgelegt werden.