Erwägungsgrund 17 32010L0044
Die Vereinbarung über den Informationsaustausch zwischen den Wirtschaftsprüfern des Master-OGAW und des Feeder-OGAW sollte es dem Wirtschaftsprüfer des Feeder-OGAW ermöglichen, alle relevanten Informationen und Dokumente zu erhalten, die er benötigt, um seine Verpflichtungen zu erfüllen. Angesichts der besonderen Merkmale dieser Vereinbarung sollte sie die gleichen von den Artikeln 3 und 4 der Rom I-Verordnung abweichenden Kollisionsnormen vorsehen wie die Vereinbarung zwischen Master-OGAW und Feeder-OGAW.