Erwägungsgrund 11 32010L0064
In dem am 10. Dezember 2009 angenommenen Stockholmer Programm begrüßte der Europäische Rat den Fahrplan und machte ihn zum Bestandteil des Stockholmer Programms (Ziffer 2.4). Der Europäische Rat betonte, dass der Fahrplan nicht abschließend sein soll, und ersuchte die Kommission, weitere Elemente von Mindestverfahrensrechten für verdächtige und beschuldigte Personen zu prüfen und zu bewerten, ob andere Themen, beispielsweise die Unschuldsvermutung, angegangen werden müssen, um eine bessere Zusammenarbeit auf diesem Gebiet zu fördern.