Erwägungsgrund 28 32010L0064
Beim Einsatz von Videokonferenzen zum Zwecke des Ferndolmetschens sollten sich die zuständigen Behörden der Instrumente bedienen können, die im Zusammenhang mit der europäischen E-Justiz entwickelt werden (zum Beispiel Informationen über Gerichte mit Videokonferenzanlagen oder Handbücher).