Erwägungsgrund 9 32010L0064
Gemeinsame Mindestvorschriften sollten das Vertrauen in die Strafrechtspflege aller Mitgliedstaaten stärken, was wiederum zu einer wirksameren Zusammenarbeit der Justizbehörden in einem Klima gegenseitigen Vertrauens führen sollte. Für Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren sollten solche gemeinsamen Mindestvorschriften festgelegt werden.