Erwägungsgrund 23 32010L0064
Die Achtung des Rechts auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen nach dieser Richtlinie sollte andere Verfahrensrechte, die nach einzelstaatlichem Recht gewährt werden, nicht beeinträchtigen.
Die Achtung des Rechts auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen nach dieser Richtlinie sollte andere Verfahrensrechte, die nach einzelstaatlichem Recht gewährt werden, nicht beeinträchtigen.