Erwägungsgrund 31 32010L0064
Die Mitgliedstaaten sollten den Zugang zu nationalen Datenbanken mit auf dem Gebiet der Rechtsterminologie kompetenten Übersetzern und Dolmetschern erleichtern, soweit solche Datenbanken bestehen. In diesem Zusammenhang sollte besonderes Augenmerk auf das Ziel gelegt werden, den Zugang zu bestehenden Datenbanken über das E-Justiz-Portal zu gewähren, wie im mehrjährigen Aktionsplan 2009-2013 für die europäische E-Justiz vom 27. November 2008 vorgesehen.