Erwägungsgrund 13 32010L0064
Diese Richtlinie stützt sich auf den Vorschlag der Kommission für einen Rahmenbeschluss des Rates über das Recht auf Verdolmetschung und Übersetzung in Strafverfahren vom 8. Juli 2009 und auf den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recht auf Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen in Strafverfahren vom 9. März 2010.