Erwägungsgrund 14 32014L0033
Der Händler stellt Sicherheitsbauteile für Aufzüge auf dem Markt bereit, nachdem sie vom Hersteller oder vom Einführer in Verkehr gebracht wurden, und er hat gebührende Sorgfalt walten zu lassen, um sicherzustellen, dass er durch seine Handhabung dieser Bauteile deren Konformität nicht beeinträchtigt.