Erwägungsgrund 22 32014L0033
Die Montagebetriebe bzw. Hersteller sollten eine EU-Konformitätserklärung ausstellen, aus der die nach dieser Richtlinie erforderlichen Informationen über die Konformität eines Aufzugs bzw. eines Sicherheitsbauteils für Aufzüge mit dieser Richtlinie oder anderen maßgeblichen EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften hervorgehen.