Erwägungsgrund 46 32014L0033
Die Kommission sollte im Wege von Durchführungsrechtsakten und — angesichts ihrer Besonderheiten — ohne Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 feststellen, ob Maßnahmen, die von Mitgliedstaaten bezüglich nichtkonformer Aufzüge oder Sicherheitsbauteile für Aufzüge getroffen werden, begründet sind oder nicht.