Erwägungsgrund 6 32014L0033
Die Kommission hat am 8. Juni 1995 gegenüber den Mitgliedstaaten die Empfehlung 95/216/EG8. Juni 1995 über die Verbesserung der Sicherheit der vorhandenen Aufzüge abgegeben.
Die Kommission hat am 8. Juni 1995 gegenüber den Mitgliedstaaten die Empfehlung 95/216/EG8. Juni 1995 über die Verbesserung der Sicherheit der vorhandenen Aufzüge abgegeben.