Erwägungsgrund 21 32014L0033
Damit die Wirtschaftsakteure nachweisen und die zuständigen Behörden sicherstellen können, dass die in Verkehr gebrachten Aufzüge und auf dem Markt bereitgestellten Sicherheitsbauteile für Aufzüge die wesentlichen Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen erfüllen, sind Verfahren für die Konformitätsbewertung vorzusehen. In dem Beschluss Nr. 768/2008/EG sind eine Reihe von Modulen für Konformitätsbewertungsverfahren vorgesehen, die Verfahren unterschiedlicher Strenge, je nach der damit verbundenen Höhe des Risikos und dem geforderten Schutzniveau, umfassen. Im Sinne eines einheitlichen Vorgehens in allen Sektoren und zur Vermeidung von Ad-hoc-Varianten sollten die Konformitätsbewertungsverfahren unter diesen Modulen ausgewählt werden.