Erwägungsgrund 50 32014L0033
Um die ordnungsgemäße Umsetzung und Anwendung dieser Richtlinie zu überwachen und sicherzustellen, sollte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht vorlegen, in dem auch untersucht wird, ob ein neuer Legislativvorschlag auf diesem Gebiet notwendig ist.