Erwägungsgrund 1 32014L0060
Die Richtlinie 93/7/EWG des Rates ist durch die Richtlinien 96/100/EG und 2001/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in wesentlichen Punkten geändert worden. Da nunmehr weitere Änderungen vorgenommen werden sollen, empfiehlt sich aus Gründen der Klarheit eine Neufassung.