Erwägungsgrund 16 32014L0060
In seinen Schlussfolgerungen über die Prävention und Bekämpfung des unrechtmäßigen Handels mit Kulturgütern vom 13./14. Dezember 2011 hat der Rat die Notwendigkeit von Maßnahmen zur wirksameren Prävention und Bekämpfung von Straftaten betreffend Kulturgüter anerkannt. Er empfahl, dass die Kommission zur Prävention und Bekämpfung des unrechtmäßigen Handels mit Kulturgütern die Mitgliedstaaten beim wirksamen Schutz von Kulturgütern unterstützt und gegebenenfalls ergänzende Maßnahmen fördert. Darüber hinaus empfahl der Rat, dass die Mitgliedstaaten die Ratifizierung des am 17. November 1970 in Paris unterzeichneten Unesco-Übereinkommens über die Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut und des am 24. Juni 1995 in Rom unterzeichneten UNIDROIT-Übereinkommens über gestohlene oder rechtswidrig ausgeführte Kulturgüter erwägen.