Erwägungsgrund 8 32014L0060
Das Ziel der Richtlinie 93/7/EWG bestand darin, die materielle Rückgabe der Kulturgüter an den Mitgliedstaat sicherzustellen, aus dessen Hoheitsgebiet sie unrechtmäßig verbracht wurden — ungeachtet der an diesen Kulturgütern bestehenden Eigentumsrechten. Die Anwendung dieser Richtlinie hat jedoch die Grenzen der Regelung zur Rückgabe dieser Kulturgüter aufgezeigt. Die Berichte über die Umsetzung der Richtlinie haben aufgezeigt, dass die Richtlinie insbesondere aufgrund ihres begrenzten Anwendungsbereichs, der auf die im Anhang dieser Richtlinie festgelegten Bedingungen zurückzuführen ist, sowie aufgrund des kurzen Zeitraums für die Einleitung von Rückgabeverfahren und der mit diesen Verfahren verbundenen Kosten selten angewendet wurde.