Erwägungsgrund 21 32014L0060
Da die Aufgaben des mit der Verordnung (EG) Nr. 116/2009 eingesetzten Ausschusses durch die Streichung des Anhangs der Richtlinie 93/7/EWG wegfallen, sind die Bezugnahmen auf diesen Ausschuss dementsprechend zu streichen. Um die Plattform für den Austausch von Erfahrungen und bewährten Praktiken mit bzw. bei der Umsetzung dieser Richtlinie zwischen den Mitgliedstaaten beizubehalten, sollte die Kommission eine Sachverständigengruppe einsetzen, die aus Experten aus den für die Umsetzung dieser Richtlinie zuständigen zentralen Stellen der Mitgliedstaaten besteht und unter anderem in die Entwicklung eines spezifischen Moduls des IMI-Systems für Kulturgüter eingebunden werden sollte.