Erwägungsgrund 12 32015L2376
Der verpflichtende automatische Austausch über grenzüberschreitende Vorbescheide und Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung sollte in jedem Fall die Übermittlung bestimmter Basisinformationen umfassen, die für alle Mitgliedstaaten zugänglich wären. Der Kommission sollte die Befugnis erteilt werden, die praktischen Regelungen festzulegen, die erforderlich sind, um die Übermittlung entsprechender Informationen nach dem in der Richtlinie 2011/16/EU festgelegten Verfahren (unter Beteiligung des Ausschusses für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Steuerbereich) zur Erstellung eines Standardformblatts für den Informationsaustausch zu vereinheitlichen. Dieses Verfahren sollte auch bei der Festlegung weiterer praktischer Regelungen für die Durchführung des Informationsaustauschs angewandt werden, wie etwa die Angabe der sprachlichen Anforderungen, die für den Informationsaustausch unter Verwendung des Standardformblatts gelten.