Erwägungsgrund 22 32015L2376
Diese Richtlinie steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die insbesondere mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt wurden. Insbesondere zielt diese Richtlinie darauf ab, die uneingeschränkte Wahrung des Rechts auf Schutz personenbezogener Daten und der unternehmerischen Freiheit sicherzustellen.