Erwägungsgrund 5 32015L2376
Der Anwendungsbereich des automatischen Austauschs von grenzüberschreitenden Vorbescheiden und Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung, die für eine bestimmte Person oder eine Gruppe von Personen erteilt bzw. getroffen, geändert oder erneuert werden und auf die sich diese Person oder Gruppe von Personen berufen kann, sollte alle materiellen Formen abdecken (unabhängig davon, ob sie verbindlich oder unverbindlich sind und in welcher Form sie erteilt bzw. getroffen wurden).