Erwägungsgrund 2 32015L2376
Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 18. Dezember 2014 darauf hingewiesen, dass es dringend erforderlich sei, die Anstrengungen zur Bekämpfung von Steuerumgehung und aggressiver Steuerplanung sowohl weltweit als auch auf Unionsebene weiter voranzubringen. Der Europäische Rat betonte, wie wichtig Transparenz sei, und begrüßte die Absicht der Kommission, einen Vorschlag zum automatischen Informationsaustausch über verbindliche Steuerauskünfte (Steuervorbescheide) in der Union vorzulegen.